Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

FootFact – One Global Size

197,15 % Fundingschwelle erreicht
49,29 % des Ziels erreicht
  • schon investiert: 49.287 Euro
  • Fundingschwelle: 25.000 Euro
  • Fundingziel: 100.000 Euro
197,15 % Fundingschwelle erreicht
49,29 % des Ziels erreicht
  • schon investiert: 49.287 Euro
  • Fundingschwelle: 25.000 Euro
  • Fundingziel: 100.000 Euro
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Um was geht es?
FOOTFACT hat eine Software-Applikationen (App) für Smartphones entwickelt, die der Fußvermessung über Smartphone-Kameras dient. Es handelt sich um die erste derartige App, die exakte Messergebnisse liefert und gleichzeitig extrem einfach zu bedienen ist. Die App führt zu einer erheblichen Reduzierung der Retouren bei Schuhlieferungen im Online-Handel. Davon profitieren sowohl die Online-Händler als auch die bestellenden Kunden.

FAKTEN

  • Online-Schuh-Händler und Hersteller verlieren weltweit Milliardenbeträge durch Retouren (Beispiel Zalando: Retourenquote ca. 50-70%).
  • Online Schuh-Händler und Hersteller zahlen erhebliche Beträge für Porto, Verpackung, auspacken, kontrollieren und aussortieren, reinigen und erneutes verpacken; hinzu kommen Wertverluste bei den retournierten Waren.
  • Kunden möchten nicht mehrere Paar Schuhe in verschiedenen Größen von einem Modell bestellen, wenn sie nur eines kaufen.
  • Für Kunden ist der Aufwand relativ groß, Retouren zu veranlassen und manchmal auch mit Kosten verbunden.
  • 38 Millionen Deutsche besitzen ein Smartphone.
  • Smartphones werden in den nächsten Jahren immer beliebter und das Handy letztlich komplett ersetzen – in vielen Fällen auch das Tablet.

PROBLEMSTELLUNG

  • 55% aller Schuhe werden weltweit aufgrund der falschen Größe retourniert.
  • Das Problem die richtige Schuhgröße online zu bestellen ist global!
  • In Deutschland ist die Retourenquote besonders hoch.
  • Die durchschnittlichen Kosten für einen retournierten Schuh betragen in Deutschland zwischen 7,50 – 20 Euro.
  • 75% der in Deutschland online zurück gesandten Schuhe werden aufgrund der falschen Größe retourniert.

LÖSUNG

  • Mit FootFact können Kunden mehrere Paar Schuhe verschiedener Marken und Modelle bestellen – sie werden alle passen.
  • Die FootFact-Technologie verhindert „Ratespiele“ bei der Größenauswahl.
  • Die Bestellzeit bzw. -dauer wird für den Kunden durch FootFact deutlich reduziert.
  • Kunden werden durch FootFact häufiger und ggf. gleich mehrere Paar Schuhe online kaufen, weil keine Retouren aufgrund der falschen Größe mehr nötig sind.
  • Online-Schuh-Händler und Hersteller werden durch FootFact nicht nur geringere Kosten haben sondern auch höhere Umsätze erzielen.
  • Woran verdient FootFact? Für jede Bestellung, bei der die FootFact-App genutzt wird, erhält FootFact von dem jeweiligen Online-Händler ein Entgelt.

UMWELT

Der bereits durch CO2-Emissionen weit fortgeschrittene Klimawandel wird durch die weltweit funktionierende und auch einsetzbare FootFact-Technologie erheblich positiv beeinflusst, weil …

… das Verpackungsmaterial (Kartons, Paketband, Verklebungsmaterialien etc.) für Online-Schuhbestellungen durch stark verringerte Retouren-Stückzahlen drastisch reduziert wird …

… Logistikdienstleister (wie DHL, UPS, DPD) ebenfalls durch die erheblichen Retouren-Reduzierungen deutliche Kraftstoffeinsparungen haben werden und damit die CO2-Belastung deutlich reduzieren …

… der Online-Handel mittlerweile global funktioniert und viele Waren „Overseas“ geliefert werden – auch im B2C-Sektor – insofern werden auch die Transporte per Flugzeug und Schiff und damit die Umweltbelastungen erheblich vermindert.

SOZIALES

In Deutschland werden online ca. 40 Mio. Paar Schuhe pro Jahr verkauft – Tendenz steigend. In anderen Ländern (z.B. Dritte Welt) haben Menschen oft überhaupt keine Schuhe, deshalb wird sich FootFact, sobald das Geschäft erfolgreich funktioniert mit der FootFact Foundation für soziale Projekte (das können Schuhe sein, aber auch Wasser-Stationen etc.) engagieren.

Der FootFact-User engagiert sich durch die Nutzung unserer App also nicht nur für die Umwelt, sondern auch für soziale Projekte.

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Wie funktioniert Foofact?
  • FootFact ist von jedem Kunden sehr einfach zu nutzen!
  • Die genaue Schuhgröße wird durch ein einfaches Foto mit dem Smartphone ermittelt!
  • Der User muss lediglich 3 Schritte durchführen: Einmaliges Herunterladen der App, Foto schießen, Schuhe bestellen.
  • FootFact funktioniert als Schnittstelle zu Online-Shops.
  • FootFact ermittelt die Länge, die Breite und in Kürze auch das Volumen des Fußes und konvertiert 2D-Bilder in 3D-Diagramme.
  • FootFact ist kompatibel mit Android, IOS und zukünftigen Smartphone-Betriebssystemen und Kameras.
  • Wir liefern extrem genaue Spezifikationen (99,9%) des Fußes an Online-Händler und Hersteller.
  • Wir informieren den Online-Händler oder Hersteller, wenn der Fuß mit dem gewünschten Schuh kompatibel ist.
  • Alles Weitere läuft einfach automatisch – Online Schuhe bestellen, liefern lassen, anziehen – FERTIG!

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  1. FootFact-App einmalig herunterladen

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  1. App durch einfaches Klicken auf das Symbol der App starten
  2. Login

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  1. Sie werden durch die Beschreibung geführt (das Lesen ist i.d.R. nur einmalig erforderlich)
  2. Das Menü der App wird eingeblendet

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  1. Foto des Fußes machen (wird in der Beschreibung erklärt und ist ganz einfach)

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  1. Online-Shop bzw. Hersteller auswählen
  2. Anhand Ihrer Fußmaße zeigt Ihnen die App die passenden Schuhe an
  3. Kaufen Sie den Ihnen passende Schuh
Stand der Umsetzung
  • Millimetergenaue Bestimmung von Fußlänge und -breite anhand von Smartphone-Aufnahmen funktioniert einwandfrei mit einer Genauigkeit von 99,9%.
  • Die FootFact-Technologie ist zum internationalen Patent angemeldet.
  • Der Proof of Concept (POC) ist technisch umgesetzt und die Programmierung der ersten Vollversion schreitet voran – diese wird voraussichtlich bis Ende März 2016, pünktlich zum Frühjahrsgeschäft 2016 fertig sein.
  • Danach arbeitet FootFact an der Möglichkeit Kredit- und EC-Karten als Referenzgröße zu nutzen und einen 3D-Scan der Füße zu ermöglichen, um auch das Volumen des Fußes zu berücksichtigen.
Wer steckt hinter Footfact?

 

Faik Burnic – CEO

Der Gründer und geschäftsführende Gesellschafter der FootFact GmbH Faik Burnic weist eine 30 jährige Erfahrung in der Selbständigkeit auf. Mehrere innovative, mittelständische Unternehmen wurden bereits durch ihn aufgebaut.

Er hat das Potenzial von FootFact sehr früh erkannt und ist „Mann der ersten Stunde“.

 

Armin Karic – CTO

Bereits seit vielen Jahren als Software Engineer tätig. Zuletzt als Projektmanager SAP für die Vorwerk Gruppe. Vorher war er für die BTC AG tätig und hat neben einem Bachelor of Science einen Master in Business Management abgeschlossen.

Darüber hinaus hat Herr Karic diverse Projekte als Freelancer übernommen, die weitere Qualifikationen mit sich brachten.

Statistiken
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Wettbewerb

Bisher kein Wettbewerb hinsichtlich der Vermessungstechnologie vorhanden!


VFit

  • Scannt Füße mit einer 3D-Animation (wireframe) im Hintergrund der Kamera auf einem DIN-A4-Blatt, was weltweit kein einheitliches Format ist.
  • User können angeblich Schuhe kaufen, was leider nicht möglich ist.
  • Die App funktioniert nicht.

FootFit

  • Ist nur eine “angebliche” App, die den Fuß misst.
  • Funktioniert überhaupt nicht – lediglich animierte Bilder vorhanden.
  • Letzter Download im Jahr 2012.

ShoeFitr

  • Keine App in den gängigen App-Stores verfügbar – lediglich eine Slideshow im Internet.
  • Insofern kein tatsächlicher Wettbewerber, wie auch 1. Und 2.

Foot Fairy

  • Keine Applikation für Smartphone-Kameras, sondern ein App für iPad´s, um den Kinderfuß zu messen, indem sich Kinder auf das iPad stellen.

iFootgauge

  • Keine App in gängigen App-Stores.
  • Viel zu kompliziert in der Videobeschreibung auf Youtube.

Naturino

  • Nur für Kinderschuhe, macht das Gleiche wie Foot Fairy.

Mifitto

  • Arbeitet ebenfalls mit DINA-4-Blatt-Vermessung. Fußumriss muss gezeichnet werden. Bei großen Größen ist DINA-3-Blatt erforderlich.
Chancen und Risiken
Risiken für FootFact:

  • Online-Shops finden eigene Lösungen – bisher niemandem gelungen.
  • Online-Händler ziehen trotz LOI’s bzw. Interessensbekundungen nicht mit
  • Leistung wird von den Verbrauchern nicht genug in Anspruch
  • Verzögerungen bei der Programmierung der Schnittstellen zu Online-Händlern.

Voraussetzungen/Maßnahmen zur Risikoreduktion:

  • Netzwerk in die Schuhindustrie (u.a. durch die Gründung von www.jogging-point.de durch Herrn Piebrock).
  • Die Nutzung der App ist für Online-Händler mit 0,50 € je bestelltem Schuh deutlich günstiger, als die Retourenkosten in Höhe von durchschnittlich 15,18 € – insofern gibt es keinen ersichtlichen Grund für Online-Shops, die App nicht zu nutzen.
  • Verbraucher werden die App nutzen, wenn die Online-Bestellung durch FootFact bequemer, effizienter, genauer und auch günstiger wird – nicht alle Online-Shops bieten einen Gratisversand und Gratisretouren.

Chancen für FootFact:

  • Geschäft läuft planmäßig an und kann anschließend sehr schnell ausgebaut werden (inkl. Internationalisierung)
  • Neue Nutzungen für die Aufnahmetechnik und die App lassen sich zeitnah erschließen.

Risiko für die Anleger:

  • Verlust des Kapitaleinsatzes, wenn FootFact scheitern sollte.

Chancen für die Anleger:

  • Vervielfachung des eingesetzten Geldbetrages (Vervielfachung des Einsatzes, wenn Planziele erreicht werden).
  • 4%ige Mindestverzinsung des Anlagebetrages.
  • Beteiligung an einem weltweit völlig innovativen Projekt.
  • Start-Up Feeling.
  • Positiver Umwelteffekt durch starke Reduzierung der Retouren und damit verbundene deutliche Verringerung von Transporten und Verpackungsmaterialien. Dadurch: Reduzierung klimaschädlicher CO2-Emissionen.

Automatisches Soziales Engagement, sobald FootFact erfolgreich ist (über FootFact Foundation)

LOIs und Zusagen
  • Runtastic: Schriftliches Commitment, dass Runtastic mit über 100 Mio. Usern uns beim Marketing unterstützt.
  • NPS Shoes (www.nps-solovair.co.uk) : Weltweit tätiger Schuh-Hersteller – LOI unterzeichnet.
  • Frans Muller Benelux (www.fransmuller.nl) : Einer der größten Schuhpflege Hersteller weltweit – LOI unterzeichnet.
  • Skyheels, Schweiz: Hersteller von hochqualitativen Damenschuhen – LOI unterzeichnet.
  • Wortmann-Gruppe (www.wortmann-group.com): Marken: Tamaris, S. Oliver, Marco Tozzi, Jana, Caprice – einer der größen Hersteller von Damenschuhen mit Niederlassun-gen in über 90 Länder – Zusage von Nico Gold (CEO) über eine Zusammenarbeit sobald die App fertiggestellt ist.
  • ASICS (www.asics.com): Eine der größten Sportschuh-Hersteller weltweit – Verhandlungen mit dem CEO von Nord-Europa über eine Zusammenarbeit.
  • Zalando (www.zalando.de): sehr bekannt in Deutschland – im Dialog mit dem CEO und Gründer Robert Gentz.
Mittelverwendung bei verschiedenen Fundingvolumina
25.000 Euro:               Fertigprogrammierung der APP und Programmierung der Schnittstellen zu den Online-Shops.

60.000 Euro:               Erweiterung der Vertriebs- und Marketingmaßnahmen.

125.000 Euro:             Aufbau weiterer Leistungen (Erweiterung auf 3D-Aufnahmen des Fußes und Programmierung der Schnittstelle zu 3D-Drucksystemen, die passgenaue Schuhsohlen (Innenteil) drucken. Der Kontakt zu einem 3D-Drucksytemanbieter besteht bereits).

200.000 Euro:             Internationale Expansion.

Investmentangebot
  • Ein höchst innovatives und skalierbares Projekt aus Hamm, an dem sich jedermann beteiligen kann: Sehr gute Renditeperspektive verbunden mit einer Beteiligung an der Entwicklung des Standortes.
  • Mögliche Investmentbeträge pro Anleger: für Privatanleger 50 € bis 10.000 €; für Kapitalgesellschaften betraglich nach oben geöffnet.
  • Fundingschwelle (Untergrenze): 25.000 €
  • Fundinglimit (Obergrenze): 200.000 €
  • Fundingzeitraum: 30 Tage
  • Investmentform: Partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Nachrang und hoher Erfolgsbeteiligung
  • Mindestverzinsung: 4,0% p.a. auf das eingesetzte Kapital des Investors
  • Erfolgsbeteiligung Komponente 1: Beteiligung am jährlichen Ergebnis vor Steuern (EBT) von FootFact
  • Erfolgsbeteiligung Komponente 2: Beteiligung an der Wertsteigerung von FootFact (höherer Betrag aus EBIT des letzten Geschäftsjahres vor dem Ausstieg x Faktor 5 und Umsatz des letzten Geschäftsjahres vor dem Ausstieg x Faktor 1)
  • Mindestlaufzeit der Beteiligung: bis 31.12.2020
  • Unternehmensbewertung (Pre-money): 800.000 Euro

Beispiel: Wenn das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Geschäftsjahr vor der Kündigung des Anlegers 2 Mio. Euro beträgt, dann erhält der Anleger das Zehnfache seines Einsatzes als Abfindung. Die Planung sieht aber bereits im Jahr 2019 einen EBIT vor, der mit 8 Mio. Euro weit über den 2 Mio. Euro aus diesem Rechenbeispiel liegt. Und: Zwischenzeitlich profitieren die Anleger von der Mindestverzinsung bzw. dem jeweiligen Jahresergebnis von FootFact.

Hinweis: Die obige Darstellung des Investmentangebotes ist zum Teil stark vereinfacht und berücksichtigt nicht alle denkbaren Fälle. Maßgeblich sind die Regelungen des Beteiligungsvertrages.

Vielen Dank!
FootFact wird den Online-Schuh-Handel durch die intuitive Technologie revolutionieren. Und wir werden dem Kunden Zeit ersparen.

Die mühevolle Suche nach dem richtigen Schuh im richtigen Shop hat ein Ende. Gleichzeitig senken wir die Kosten für Online-Shops um Millionen, senken die Umweltbelastungen erheblich und unterstützen Hilfsbedürftige.

Unterstützen Sie uns und seien Sie Teil des Projektes!

Vielen Dank!

Ihr FootFact-Team

Finanzplanung

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Erläuterungen:

  1. Pro Schuhbestellung unter Nutzung der App kalkuliert FootFact im Durchschnitt 50 Cent von den Online-Händlern zu erhalten. Das wird vertraglich entsprechend vereinbart. Für die Kunden bleibt die App-Nutzung kostenfrei.
  2. Das soziale Engagement über die noch zu errichtende FootFact Foundation soll beginnen sobald das Geschäft von FootFact erfolgreich angelaufen ist.
  3. Das Marketing-Budget kann relativ gering bleiben, da die Bekanntmachung der App im Wesentlichen über die Online-Händler und Hersteller erfolgen wird.
  4. Sollte das Geschäft von FootFact langsamer anlaufen als geplant, dann werden verschiedene der Kostenpositionen einen geringeren Anstieg aufweisen als in der Planung angegeben. So wird z.B. der Aufbau des Personals der Wachstumsgeschwindigkeit angepasst.
  5. Hinsichtlich der Zinsen wurde unterstellt, dass ein Funding-Volumen in Höhe von 150.000 Euro erreicht wird und für die Crowdinvestoren mit 4% zu verzinsen ist. Die jährliche Ergebnisbeteiligung der Crowdinvestoren wurde in der Planung nicht mit erfasst.
  6. Liquidität: Die FootFact GmbH i.G. wurde am 6.1.2016 gegründet und mit einem Kapital in Höhe von 25.000 Euro (Stammkapital) ausgestattet. Darüber hinaus hat sich einer der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, der Gesellschaft zusätzlich 40.000 Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

Fundingzeitraum für FootFact verlängert

Liebe Investoren, liebe Geldwerk1-Freunde, mit unserem Projekt FootFact gehen wir in die Verlängerung. Den Fundingzeitraum haben wir - in Abstimmung mit FootFact - auf vielfachen Wunsch von Interessenten hin, die kurzfristig auf uns stießen, um zwei Wochen erweitert....

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Start des Crowdinvestings für FootFact

Liebe Investoren, liebe Geldwerk1-Freunde, ab dem 1. Februar 2016 um 14 Uhr liegen Detailinformationen zu unserem ersten Crowdinvesting-Projekt in 2016 FootFact vor und es kann bis zum 2. März in FootFact investiert werden. Über unseren Blog lässt sich mit und über...

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Unternehmensdaten und Kontakt

FootFact.com GmbH
Sachsenweg 16, 59073 Hamm

Fon: +49 (0)2381 33 88 798
E-Mail: management@footfact.info

Geschäftsführer: Faik Burnic
Amtsgericht: Hamm
Handelsregisternummer: HRB 8723

Fußnoten
  1. Kapitalgesellschaften sind an die Investitionsobergrenze von 10.000 Euro nicht gebunden und dürfen größere Beträge investieren.

    Die Beteiligung erfolgt anhand eines partiarisches Nachrangdarlehens mit fester Mindestverzinsung und den nachfolgend unter den Punkten 3 und 4 dargelegten Erfolgskomponenten. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Dieses Darlehen ist qualifiziert nachrangig. Die Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer (derzeit 25%) und dem Solidaritätszuschlag sowie ggf. der Kirchensteuer.
  2. Der Investor erhält eine jährliche Mindestverzinsung auf seinen Investitionsbetrag in Höhe von 4,0%. Die Verzinsung wird unabhängig von der Ergebnissituation des Unternehmens entrichtet und jährlich ausgezahlt. Die Auszahlung von geringen Beträgen (kleiner als 2,50 Euro) kann auf den jeweils nachfolgenden Auszahlungszeitpunkt verschoben werden. Dabei wird der Zinsbetrag selbst nicht verzinst.
  3. Die Erfolgskomponente 1 besteht in einer jährliche Beteiligung des Investors am Ergebnis vor Steuern des gefundeten Unternehmens. Die jährliche Ergebnisbeteiligung kommt nur insoweit zum Tragen wie sie die Mindestverzinsung übersteigt. Beispiel: Die Mindestverzinsung beläuft sich auf 100 Euro und die Beteiligung an Ergebnis vor Steuern auf 150 Euro. In diesem Falle erhält der Investor 100 Euro plus 50 Euro, also in Summe 150 Euro.
  4. Die Erfolgskomponente 2 beteiligt den Investor am Unternehmenswert. Diese Komponente kommt zum Tragen, wenn das Investment beendet wird. Die Beteiligung am Unternehmenswert wird wie folgt errechnet: Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des letzten Geschäftsjahres, das vor dem Stichtag liegt bzw. am Stichtag endet, an dem die Kündigung wirksam wird, multipliziert mit dem Faktor 5 oder der Umsatz des letzten Geschäftsjahres, das vor dem Stichtag liegt bzw. am Stichtag endet, an dem die Kündigung wirksam wird, multipliziert mit dem Faktor 1. Der jeweils höhere Betrag aus diesen beiden Berechnungen ist maßgeblich. Beispiel: Der Investor kündigt den Beteiligungsvertrag fristgerecht zum erstmöglichen Zeitpunkt, dem 31.12.2020. Annahmen für dieses Beispiel: Der im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellte EBIT beträgt 2.000.000 Euro, der Umsatz 8.000.000 Euro. Der Darlehensbetrag des Investors ist 1.000 Euro, die Erfolgsanteilsquote zum Stichtag 31.12.2020 beträgt 0,1%. Der Bonuszins nach Kündigung berechnet sich demnach wie folgt.

    Höherer Betrag aus:

    EBIT-Multiple-Berechnung = 0,1% x 2.000.000 Euro x 5 = 10.000 Euro

    Umsatz-Multiple-Berechnung = 0,1% x 8.000.000 Euro x 1 = 8.000 Euro.
  5. Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, für der Investor an das Investment gebunden ist. Frühestens zum Ende des Zeitraums kann der Investor seine Beteiligung kündigen. Auch das Unternehmen hat eine Kündigungsmöglichkeit für die Beteiligung auf diesen Endzeitpunkt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum jeweiligen Geschäftsjahresende, frühestens aber zum 31.12.2020.
  6. Die Unternehmensbewertung wird von den präsentierten Unternehmen vorgenommen und in Absprache mit Geldwerk1 angesetzt. Auf Basis der Unternehmensbewertung wird der Anteil des einzelnen Investors an dem präsentierten Unternehmen errechnet (zur Anteilsberechnung siehe Punkt 12).
  7. Die Mindestbeteiligung des Investors beim Projekt FootFact beträgt bei einem Fundinglimit in Höhe von 200.000 Euro 0,005% je 50 Euro Anteil. Wird das Fundinglimit unterschritten, dann erhöht sich der Anteil des Investors. Die Beteiligungshöhe wird nach folgender Formel errechnet: Beteiligungsquote = Darlehensbetrag / (Unternehmenswert vor dem Crowdinvesting + tatsächlich im Rahmen des Crowdinvestings eingesammeltes Kapital). Beispiel: Bei einem Investment in Höhe von 1.000 Euro erhält der Investor einen Mindestanteil in Höhe von 0,1% (1.000 Euro / (800.000 Euro + 200.000 Euro) = 0,1%), wenn das Fundinglimit erreicht wird. Wird das Fundinglimit erhöht und kommt es daraufhin zu einem höheren Fundingbetrag, verringert sich die Beteiligungsquote des Investors. Wird das ursprüngliche Fundinglimit unterschritten, erhöht sich die Beteiligungsquote.

    Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, kommt es zu keiner Beteiligung. Es sei darauf hingewiesen, dass eine Anteilsverwässerung stattfindet, wenn ein neuer Investor hinzukommt. Bei einem Verkauf der Gesellschaftsanteile am Unternehmen während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (Exit) wird der Investor entsprechend seiner Beteiligungsquote am Exiterlös beteiligt. Des Weiteren gibt es eine sog. Poolingvereinbarung, die dazu dient im Fall eines Exits, ein einheitliches Verhalten der Crowdinvestoren zu ermöglichen. Wenn mindestens ¾ der Crowdinvestoren zustimmen, kommt es im Falle eines Exits zu einer gebündelten Ablösung der Verträge über die partiarische Nachrangdarlehen der Crowdinvestoren.
  8. Die Fundingschwelle ist der Mindestbetrag, der erreicht werden muss, damit das Funding wirksam wird. Wenn die Summe der Investments der Investoren nicht ausreicht, die Fundingschwelle zu erreichen, dann erhalten die Investoren ihren Einsatz vollständig und kostenfrei zurück.
  9. Das Fundinglimit ist die Obergrenze für die Summe der Investitionsbeträge. Wenn das Fundinglimit erreicht wird, sind keine weiteren Investments mehr möglich. Das Fundinglimit kann im Laufe der Crowdinvesting-Kampagne erhöht werden.
  10. Der Fundingszeitraum ist die Zeitspanne, in der in das jeweilige Projekt investiert werden kann. Der Fundingzeitraum kann verlängert werden. Nach Ablauf des Fundingzeitraumes ist kein Investment im Rahmen des betreffenden Crowdinvesting-Projektes mehr möglich.
  11. FootFact befindet sich zum Beginn des Crowdinvestings in einer unternehmerischen Frühphase. Das FootFact-Produkt ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf dem Markt verfügbar.
  12. Das Unternehmen bietet Investoren die Möglichkeit, am angestrebten Erfolg und an der Wertsteigerung von FootFact teilzunehmen. Die Investoren gewähren dem Unternehmen partiarisches Darlehen, das mit einem qualifizierten Nachrang ausgestattet ist. Qualifizierter Nachrang bedeutet: Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrages durch den Investor ist solange und soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Im Falle einer Insolvenz oder der Liquidation des Unternehmens treten die Investoren gegenüber anderen Gläubigern im Rang zurück.

Funding beendet

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Eckdaten

Erläuterungen zu den nachfolgenden Punkten finden Sie in den Fußnoten, die durch Anklicken des Buttons „Fußnoten / Erläuterungen zu den Eckdaten“ unten auf der Seite sichtbar werden.
  1. Mögliche Investmentbeträge pro Anleger: 50 Euro bis 10.000 Euro für Privatanleger. Kapitalgesellschaften können mehr investieren.
  2. Mindestverzinsung: 4,0% p.a.
  3. Beteiligung am jährlichen Ergebnis vor Steuern
  4. Beteiligung an der Wertsteigerung
  5. Mindestlaufzeit der Beteiligung: bis 31.12.2020
  6. Unternehmensbewertung: 800.000 Euro (Pre-Money Bewertung)
  7. Mindestanteil je 50 Euro: Bei Erreichen des Fundingslimits in Höhe von 200.000 Euro, beträgt der Anteil 0,005%.
  8. Fundingschwelle: 25.000 Euro
  9. Fundinglimit: 200.000 Euro
  10. Fundingzeitraum: 30 Tage
  11. Status des präsentierten Unternehmens: Startup
  12. Investmentform: Partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Nachrang
  13. Webseite des Unternehmens: footfact.com
Die obige Darstellung ist zum Teil stark vereinfacht und berücksichtigt nicht alle denkbaren Fälle. Maßgeblich sind die Regelungen des Investmentvertrages.

Für die im Rahmen dieses Crowdinvestings präsentierten Inhalte, die bereitgestellten Informationen und Unterlagen ist ausschließlich die FootFact.com GmbH (FootFact) verantwortlich. Die von FootFact gegebenen Prognosen sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung dieses Unternehmens. Die Entscheidung für ein Investment trifft ein Investor unabhängig und eigenverantwortlich. Geldwerk1 ist weder Anbieter noch Emittent der Vermögensanlage, sondern ausschließlich die vermittelnde Internet-Plattform. Anbieter und Emittent der auf dieser Website präsentierten Investitionsmöglichkeit im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist FootFact. Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.