Allgemeine Fragen

Was bedeutet Crowdinvesting?

Für Anleger ist Crowdinvesting eine Möglichkeit, sich über das Internet an Unternehmen zu beteiligen, die gute Wachstumschancen aufweisen. Die entsprechenden Geldanlagen werden von Crowdinvesting-Plattformen über das Internet vermittelt. Geldwerk1 ist eine der Crowdinvesting-Plattformen, die über eine entsprechende Genehmigung verfügt.

Für Unternehmen ist das Crowdinvesting eine Finanzierungsmöglichkeit, die „smart money“ bietet, also Geld mit einem Zusatznutzen (Werbekampagne, Unterstützung und Feedback aus der Crowd usw.). Crowdinvestings werden generell für Startups, für etablierte Unternehmen mit Wachstumsperspektive sowie für Immobilien- und für Energieprojekte angeboten.

Wann kommt das jeweilige Crowdinvesting zustande?

Das Crowdinvesting wird ab dem Zeitpunkt wirksam, wenn das zuvor projektindividuell festgelegte Mindestkapital (die Fundingschwelle) erreicht wurde.

Welche Risiken bestehen?

Crowdinvesting bieten oftmals Chancen auf eine hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Hohen Chancen stehen aber zumeist entsprechend hohe Risiken gegenüber. Für die Einschätzung des Chance-Risiko-Verhältnisses eines jeden auf Geldwerk1 präsentierten Projektes ist allein der Anleger verantwortlich. Geldwerk1 wählt die auf der Plattform-Website präsentierten Projekte zwar nach strengen Kriterien aus, kann aber für deren Erfolg nicht garantieren.

Investments in Unternehmen sind mit Risiken behaftet, insbesondere, wenn es sich um innovative Startups handelt. Ein Totalverlust Ihres Investments ist bei jedweder Art des Crowdinvestings möglich. Weitere Informationen zu Risiken finden Sie unter dem Risikohinweis sowie unter den Statusinformationen, die beide als Menüpunkte verfügbar sind (z.B. unten auf unserer Homepage).

 

Häufige Fragen von Investoren

Wer kann über Geldwerk1 investieren?

Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann über Geldwerk1 investieren. Auch Unternehmen können über unsere Plattform investieren. Personen aus dem Ausland ist es ebenfalls möglich, an unseren Crowdinvestings teilzunehmen. Ausgenommen sind Investoren aus den USA, die wir aus regulatorischen Gründen ausschließen müssen.

Was kostet die Nutzung der Plattform Geldwerk1?

Die Nutzung unserer Plattform ist für Investoren kostenfrei.

Wie investiere ich?

  1. Schritt: Einmalige Registrierung auf der Website von Geldwerk1.
  2. Schritt: Ansicht des Projektvideos und Durchlesen des Businessplanes sowie der Eckpunkt zum Investment.
  3. Schritt: Falls noch nicht erfolgt, einmalige Vervollständigung des eigenen Anlegerprofils.
  4. Schritt: Starten des Investitionsdurchlaufes über den Button „Jetzt investieren“.
  5. Schritt: Lesen weiterer Informationen und Dokumente, die im Laufe des Investitionsablaufes zur Verfügung gestellt werden sowie Abgabe diverser Bestätigungen durch anklicken, wie z.B. die Kenntnisnahme des Risikohinweises und des Vermögensanlagen-Informationsblattes.
  6. Schritt: Abschließen des Investments durch klicken des Feldes „Investition abschließen.“
  7. Schritt: Sie erhalten von uns eine Nachricht, in der Ihr Investment bestätigt wird und Sie werden gebeten, den Anlagebetrag auf das breitgestellte Treuhandkonto bei der secupay AG unter Angabe der Ihnen übermittelten Kennung zu überweisen.
  8. Schritt: Wir sind durch das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, unsere Investoren eindeutig zu identifizieren. Die Identifizierung erfolgt bei uns im Regelfall per Postident. Dazu melden wir uns bei Ihnen.

Wie hoch sind die möglichen Investitionsbeträge für mich als Anleger?

Das Mindestinvestment beträgt bei den von Geldwerk1 präsentierten Projekten entweder 500 oder 1.000 Euro. Das maximale Investment je Privatanleger beläuft sich auf 25.000 Euro, wobei der Höchstbetrag in Abhängigkeit von den persönlichen finanziellen Verhältnissen auch geringer sein kann. Um den Höchstbetrag zu ermitteln, erfolgt im Rahmen des Investitionsablaufes eine Abfrage. Kapitalgesellschaften dürfen Beträge investieren, die oberhalb von 25.000 Euro liegen.

Was bedeutet Fundingschwelle und Fundiglimit?

Als Fundingschwelle wird der Mindestbetrag bezeichnet, der in Summe aller für ein Projekt hereinkommenden Einzelinvestments der Crowdinvestoren erzielt werden muss, damit die Finanzierung wirksam werden kann. Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, erhalten die Anleger ihr Geld automatisch zurück.

Als Fundinglimit wird der Höchstbetrag bezeichnet, der in Summe aller Einzelinvestments für ein Projekt maximal ermöglicht wird.

Bis wann ist es möglich zu investieren?

Jede Finanzierungskampagne hat eine maximale Laufzeit, die von Projekt zu Projekt unterschiedlich ist und den jeweiligen Projektbeschreibungen entnommen werden kann. Wird das Fundinglimit vor Ablauf der maximalen Laufzeit der Kampagne erreicht, dann endet das Funding vorzeitig.

Welche Daten muss ich angeben und was passiert mit meinen Daten?

Um sich auf unserer Website zu registrieren reicht es aus, einen Namen, Ihre E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben. Wenn Sie später investieren möchten wird eine Reihe weiterer Angaben erforderlich, um den gesamten Investitionsablauf sicherzustellen, Kontakt mit Anlegern aufnehmen zu können und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das mit Ihnen vertraglich verbundene Unternehmen muss seine Vertragspartner schließlich kennen und diese erreichen können (z.B. auch, wenn die E-Mail-Adresse nicht mehr funktionieren sollte). Außerdem ist gesetzlich vorgegeben, dass bestimmte Angaben über Investoren vorliegen müssen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Angaben, die angefordert werden: Name, Vorname, Anschrift, Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefon, Geburtsdatum und Geburtsort, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde, Steuernummer. Ihre Daten werden an einem sicheren Platz gespeichert, streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Administration Ihres Crowdinvestings genutzt.

Darf ich anonym investieren?

Nein, die Investoren müssen dem Unternehmen, in das sie investieren, namentlich bekannt sein. Für Ihr Nutzerprofil können Sie allerdings einen Alias-Namen nutzen. Nur Geldwerk1 und das Unternehmen, in welches Sie investieren, haben Zugriff auf Ihren Namen sowie auf weitere Angaben von Ihnen, die zur Durchführung der Investition erforderlich sind.

Muss ich mich identifizieren, wenn ich investiere?

Ja, der Grund für Identifizierung sind die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GWG). Jeder, der über Geldwerk1 per Crowdinvesting investiert, muss sich zweifelsfrei identifizieren und dazu ein Identifizierungs-Verfahren durchlaufen (z.B. Post- oder Video-Ident). Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Für das Verfahren ist Ihr Personalausweis oder wahlweise Ihr Reisepass erforderlich. Sie erhalten nach Abschluss des über unsere Website absolvierten Investitionsprozesses eine E-Mail zur Durchführung der Identifizierung. Dies muss i.d.R. nur einmalig erfolgen, es sei denn, es ändern sich wesentliche Daten wie Ihr Name oder Ihre Adresse. 

Wie zahle ich meinen Investmentbetrag ein?

Die Einzahlung erfolgt per Überweisung. Weitere Zahlungsraten bietet Geldwerk1 derzeit nicht an. Der eingezahlte Betrag fließt auf ein Treuhandkonto bei der Secupay AG. Erst wenn die Fundigschwelle erreicht wurde, darf das kapitalsuchende Unternehmen die Beträge abrufen und kann damit das Geschäft aufbauen bzw. erweitern.

Was passiert, wenn das Crowdinvesting nicht zustande kommt?

Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, dann kommt das Crowdinvesting nicht zustande und die Anleger erhalten ihr Geld ungekürzt zurück. In der Zwischenzeit befindet sich das Geld auf einem Treuhandkonto, auf das weder das kapitalsuchende Unternehmen noch Geldwerk1 einen Zugriff hat. Im Falle des Nichtzustandekommens des Crowdinvestings erfolgt die Rücküberweisung an die Anleger unmittelbar vom Treuhandkonto, das von der Secupay AG geführt wird.

Wann erfolgt die Zinszahlung?

Die Konditionen und Zahlungstermine werden in dem zwischen Unternehmen und Investoren abgeschlossenen Beteiligungsvertrag geregelt. Im Normalfall erfolgt eine jährliche Zinsauszahlung, die sowohl die Mindestverzinsung als auch eine Erfolgsbeteiligung umfasst. Die Auszahlung der Zinsen und Erfolgsbeteiligungen erfolgt auf das Bankkonto, von welchem aus Sie den Investitionsbetrag überwiesen haben.

Wie lang ist die Mindestlaufzeit meines Investments?

Die Mindestlaufzeit unserer Projekte ist unterschiedlich und wird jeweils in der Projektbeschreibung angegeben. Bei den meisten Projekten beträgt die Mindestlaufzeit um die 5 Jahre. Manche Investments haben eine festgelegte Laufzeit, nach deren Ablauf das Investment automatisch endet. Andere Investments verfügen über eine Mindestlaufzeit und können danach gekündigt werden. Wenn Sie oder das Unternehmen fristgerecht kündigen, läuft das Investment am Ende der Mindestlaufzeit aus. Eine spätere Kündigung ist jeweils mit Wirkung auf das jeweils nächste Geschäftsjahresende des Unternehmens möglich.

Welche Informationen erhalte ich während der Laufzeit meines Investments?

Die crowdfinanzierten Unternehmen müssen Quartalsberichte erstellen und an die Anleger weiterleiten. Außerdem sind den Anlegern die jeweiligen Jahresabschlüsse zugänglich zu machen. Falls ein Unternehmensverkauf oder das Hinzukommen eines neuen Investors ansteht, sind die Anleger im Vorfeld von dem Unternehmen zu informieren.

Welche Beteiligungsmodelle gibt es bei Geldwerk1?

Sofern ein kapitalsuchendes Unternehmen bestimmte Erleichterungen (insb. die Befreiung von der teuren Prospektpflicht) für die Durchführung eines Crowdinvestings in Anspruch nehmen möchte, schränkt das Gesetz (VermAnlG) den Handlungsrahmen ein und gibt die jeweilige Finanzierungsform vor. Möglich sind in diesem Sinne unter anderem Genussrechte, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen. Die Geldwerk1-Crowdinvestings laufen entweder über Genussrechte oder über partiarische Nachrangdarlehen.

Was ist ein Genussrecht?

Prägend für ein Genussrecht ist, dass es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, d.h., der Kapitalgeber hat einen Rückzahlungsanspruch. Außerdem sind Genussrechte dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Kapitalgeber eine Erfolgsbeteiligung zugesagt wird. Darüber hinaus können Genussrechte vertraglich sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie gehören zu den hybriden Finanzierungen, die gleichzeitig typische Eigenschaften von Eigen- und von Fremdkapital aufweisen. Die über Geldwerk1 vermittelten Genussrechte haben eine festgelegte Laufzeit, eine jährliche Festverzinsung und zusätzlich eine Gewinnbeteiligung. Des Weiteren sind diese Genussrechte mit einem Nachrang ausgestattet. Die Kapitalgeber (hier die Crowdinvestoren) werden im Falle einer Liquidation des crowdfinanzierten Unternehmens erst dann befriedigt, wenn alle anderen nicht nachrangigen Fremdgläubiger ihr Geld erhalten haben. Zusätzlich ist ein qualifizierter Rangrücktritt zwingend erforderlich, weil das finanzierte Unternehmen ansonsten Gefahr, läuft ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, was mit nicht unbeträchtlichen Strafen für das Unternehmen geahndet werden kann (unsere Gesetzeslage ist an dieser Stelle „herausfordernd“). Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass die Rückzahlung des Investitionsbetrages ausgeschlossen ist, soweit und solange die Rückzahlung des Investitionsbetrages in einer Summe einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das finanzierte Unternehmen herbeiführen würde.

Prominente Beispiele für die Finanzierung mit Genussrechten sind der Medienkonzern Bertelsmann, das Pharmaunternehmen Hofmann-La Roche und die Commerzbank.

Was ist ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Beim Crowdinvesting wird häufig eine Kombination aus partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen gewählt, das partiarische Nachrangdarlehen. Ein partiarisches Darlehen ist dadurch gekennzeichnet, dass es neben einer Festverzinsung eine zusätzliche erfolgsabhängige Verzinsung bietet. Bei einem Nachrangdarlehen werden die Darlehensgeber (hier die Crowdinvestoren) im Falle einer Liquidation des crowdfinanzierten Unternehmens erst dann befriedigt, wenn alle anderen nicht nachrangigen Fremdgläubiger ihr Geld erhalten haben. Zusätzlich ist ein qualifizierter Rangrücktritt zwingend erforderlich, weil das finanzierte Unternehmen ansonsten Gefahr, läuft ein unerlaubtes Bankgeschäft zu betreiben, was mit nicht unbeträchtlichen Strafen für das Unternehmen geahndet werden kann (unsere Gesetzeslage ist an dieser Stelle „herausfordernd“). Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass die Rückzahlung des partiarischen Darlehens ausgeschlossen ist, soweit und solange die Rückzahlung des partiarischen Darlehens in einer Summe einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das finanzierte Unternehmen herbeiführen würde.

Kann ich meine Investment-Anteile verkaufen?

Ja, die Anteile können veräußert, verschenkt oder vererbt werden. Es existiert allerdings kein geregelter Markt, auf dem die Anteile gehandelt werden. Somit ist es in der Praxis oftmals schwierig, einen Käufer zu finden. In Falle einer Veräußerung muss Geldwerk1 über diesen Vorgang informiert werden.

Kann ich von meinem Investment zurücktreten?

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wie bei allen Fernabsatzverträgen über das Internet. In diesem Zeitraum können Sie von Ihrem Investment zurücktreten.

 

Fragen zum Thema Steuern

Welche Steuern kommen auf mich als Anleger zu und wie erfolgt die Steuerzahlung?

Privatanleger erzielen aus der Vermögensanlage Einkünfte aus Kapitalvermögen und sind verpflichtet, die Versteuerung dieser Einkünfte im Rahmen ihrer Einkommensteuerklärung anzugeben, sofern der jeweilige Freibetrag überschritten wird. Handelt es sich bei dem Anleger um eine Kapitalgesellschaft, unterliegen die Einkünfte aus der Vermögensanlage der Gewerbesteuer, der Körperschaftssteuer und dem Solidaritätszuschlag.

 

Fragen zum Thema Insolvenz

Es handelt sich nachfolgend um eine komprimierte Darstellung der Folgen einer Insolvenz, die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit erhebt.

Was würde bei einer Insolvenz von Geldwerk1 passieren?

Da die Beteiligungsverträge zwischen den Anlegern und dem finanzierten Unternehmen abgeschlossen werden und Geldwerk1 nur der Vermittler ist, ändert sich für den Anleger rechtlich und von den Zahlungsabläufen her nichts. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen weiterhin allein durch die finanzierten Unternehmen. Geldwerk1 stellt dem finanzierten Unternehmen in diesem Fall sämtliche Informationen zur Verfügung, die für eine störungsfreie Anlegerbetreuung erforderlich sind.

Was passiert bei einer Insolvenz des finanzierten Unternehmens?

Das Insolvenzgericht beschließt (auf Antrag der Geschäftsführung des betroffenen Unternehmens oder eines Gläubigers) über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Eröffnungsbeschluss (der den Crowdinvestoren zugänglich gemacht wird) enthält dabei u.a. die Angabe, bis wann die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden sind und wann die Gläubigerversammlung bzw. der Prüftermin ist. Darüber hinaus werden die Insolvenzgläubiger i.d.R. vom Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert ihre Forderungen anzumelden. Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden und die Unternehmen betrafen, erhielten Gläubiger durchschnittlich 3,9 % ihrer Forderungen zurück (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/03/PD19_115_52411.html, Zugriff 8.10.2019). Da die Crowdinvestoren mit ihren Forderungen nachrangig sind, müssen sie damit rechnen, im Insolvenzfalle komplett leer auszugehen, denn sie werden erst dann befriedigt, wenn die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger vollumfänglich bedient wurden.

Wann werden die Anleger über eine Insolvenz benachrichtigt?

Die Benachrichtigung hängt davon ab, ob bzw. wie schnell das crowdfinanzierte Unternehmen diese Information an Geldwerk1 übermittelt. Wir werden die Nachricht anschließend schnellst möglich an die Anleger übermitteln. Sollten wir aus anderen Quellen von der Insolvenz eines der über unsere Plattform finanzierten Unternehmens erfahren, werden wir die Anleger natürlich ebenfalls so schnell wir können informieren. Aus der Beobachtung anderer Crowdinvesting-Fälle, wissen wir, dass die Informationspolitik der betroffenen Unternehmen im Falle einer Insolvenz oftmals zu wünschen übriglässt. Die Situation ist für die betroffenen Gründer/Unternehmer und Mitarbeiter höchst belastend und die Betroffenen sind manchmal kaum noch handlungsfähig. Außerdem kommt es vor, dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter die Informationspolitik bestimmt und im Sinne von Verhandlungen mit potenziellen Neuinvestoren oder Käufern zurückhaltend mit der Informationsherausgabe ist. Wir konnten beobachten, dass zwar die Nachricht über eine Insolvenz zumeist schnell an die Crowdinvestoren gelangte, Informationen über die Hintergründe jedoch seitens der Unternehmen nicht selten erst (deutlich) zeitverzögert übermittelt wurden.

Können die Verluste steuerlich geltend gemacht werden?

Ja. Im Rahmen der Steuererklärung können die Verluste geltend gemacht werden. Erträge aus Nachrangdarlehen gehören bei Privatpersonen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. An gleicher Stelle können die Verluste i.d.R. problemlos abgesetzt werden, sofern es Erträge in der gleichen Anlageklasse gibt. Im Fall des Falles werden wir die über ein Geldwerk1-Crowdinvesting finanzierten Unternehmen bitten, Ihnen eine Verlustbescheinigung auszustellen. Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, dann hilft Ihnen Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater bestimmt gerne weiter.

 

Fragen von kapitalsuchenden Unternehmen

Welche Vorteile bietet ein Crowdinvesting gegenüber anderen Finanzierungsformen?

Anders als bei Venture-Capital- oder Business-Angel-Finanzierungen, die in der Regel in Form von Eigenkapital erfolgen (Venture-Capital-Geber oder Business Angel erhalten i.d.R. Anteile und Stimmrechte an Ihrem Unternehmen), behalten Sie als Unternehmer bei einer Finanzierung per Crowdinvesting die uneingeschränkte unternehmerische Kontrolle. Das Crowdinvesting geht i.d.R. mit einer Marketing-Kampagne einher, die Ihrem Unternehmen Publizität verschafft. Sie können ggf. eine Vielzahl von Investoren gewinnen, die Ihr Unternehmen gut finden und Sie mit persönlichen Empfehlungen unterstützen.

In welcher Höhe kann ich Kapital für mein Projekt erhalten?

Maximal 6,0 Mio. Euro.

Wie nehme ich Kontakt mit Geldwerk1 auf?

Per E-Mail, telefonisch oder persönlich. Gut wäre es, wenn Sie uns direkt eine Kurzbeschreibung Ihres Projektes oder ein Pitch Deck senden würden. Bitte haben Sie etwas Geduld, da wir in Phasen, in denen viele Anfragen hereinkommen, manchmal einige Zeit für die Rückmeldung benötigen.

Wieviel nimmt Geldwerk1 für das Crowdinvesting?

Geldwerk1 erhält für die Durchführung des Crowdinvestings eine Provision, die i.d.R. zwischen 5 und 10% des Fundingbetrages liegt und die vorher vertraglich festgelegt wird. Unabhängig vom Erreichen der Fundingschwelle wird eine gewisse Mindestgebühr (Commitment fee) fällig. Wenn Geldwerk1 nach Abschluss des Fundings administrative Tätigkeiten für das Unternehmen übernimmt, dann wird dafür zusätzlich eine Verwaltungspauschale vereinbart.

Welche weiteren Gebühren/Kosten entstehen für mein Unternehmen durch das Crowdinvesting?

Für das zu finanzierende Unternehmen fallen zusätzlich Gebühren für die Zahlungsabwicklung an, die vom Zahlungsdienstleister (derzeit die Secupay AG) erhoben werden.

Wenn das zu finanzierende Unternehmen im Zusammenhang mit dem Crowdinvesting Beratungsbedarf hat (z.B. Rechts- oder Steuerberatung), löst dies natürlich zusätzliche Kosten für das Unternehmen aus.