Statusinformation

Wir, die Geldwerk1 GmbH (nachfolgend: Geldwerk1), sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der ersten Anlagevermittlung folgende Informationen zur Ver-fügung zu stellen:

Geldwerk1 übt ihre Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO aus. Geldwerk1 führt keine Anlageberatung oder sonstige Beratung durch und gibt keine Anlageempfehlung ab. Geldwerk1 betreibt lediglich eine Plattform zur Darstellung von Vermögensanlagen als sog. Internet-Dienstleistungsplattform gem. § 2a Abs. 1 VermAnlG (Schwarmfinanzierungs- bzw. Crowdfunding-Platt-form). Geldwerk1 empfiehlt dem Anleger, sich vor einer Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages über eine Vermögensanlage über die damit verbundenen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen und Risiken ausführlich zu informieren und qualifizierte Berufsträger beraten zu lassen.


1. Statusbezogene Informationspflichten

1.1 Name des Erlaubnisinhabers

Name: Geldwerk 1 GmbH, eingetragen ins Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund, HRB 27442

Geschäftsführerin: Christine Jurock (gesetzliche Vertreterin mit Zuständigkeit für Vermittlertätigkeiten).

1.2 Betriebliche Anschrift sowie weitere Kontaktmöglichkeiten

Anschrift: An der Palmweide 55, 44227 Dortmund, Deutschland

Telefon: 0231-975970

E-Mail: service@geldwerk1.de, Internet: www.geldwerk1.de

1.3 Erlaubnisumfang

Erlaubnis als Finanzanlagevermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO (Vermögensanlagen gemäß § 1 Abs. 2 VermAnlG)

1.4 Eintragung in das Register nach § 34f Abs. 5 i.V.m. § 11a Abs. 1 GewO

Registrierungsnummer: D-F-118-NGQI-84

Tätigkeitsart: Finanzanlagenvermittler

Die Eintragung kann bei der gemeinsamen Registerstelle des Deutscher Industrie- und Handelskammer-tag e.V. (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf), oder online unter www.vermittlerregister.info überprüft werden.

1.5 Für die Erlaubniserteilung nach § 34 f Absatz 1 GewO zuständige Behörde

Industrie- und Handelskammer Dortmund, Märkische Str. 120, 44141 Dortmund

1.6 Registrierungsbehörde und zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Dortmund, Märkische Straße 120, 44141 Dortmund

1.7 Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungsleistungen angeboten werden

Vermittelt werden Vermögensanlagen aus dem deutschen Markt, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO i.V.m. § 1 Abs. 2 VermAnlG zulässig ist. Eine Emittenten- oder Anbieterbindung liegt nicht vor. Die Emittenten/Anbieter unterscheiden sich i.d.R. und werden in dem jeweiligen Angebot auf www.geldwerk1.de sowie den dazugehörigen Vertragsunterlagen eingehend dargestellt.

1.8 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgegebene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat Geldwerk1 bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Vers.Nr.: GHV 30/0450/ 5908787/490, abgeschlossen.


2. Informationen über Vergütungen und Zuwendungen

Die Nutzung der Internetplattform ist kostenlos. Die im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung durch Geldwerk1 stehende Vergütung erfolgt ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten.

Die Emittenten/Anbieter der jeweiligen Vermögensanlage zahlen Geldwerk1 für die Anlagevermittlung und die sonstigen hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen eine erfolgsabhängige Vergütung, welche per gesondertem Vertrag mit dem Anbieter/Emittenten der Vermögensanlage vereinbart wird. Diese Ver-gütung beträgt regelmäßig zwischen 2 % und 10 % der vermittelten Bruttoanlagebeträge.


3. Informationen über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte

3.1 Mit den Finanzanlagen einhergehende Risiken

Die vermittelten Vermögensanlagen sind eine langfristige Investition und sind mit vielen Risiken behaftet. Die Vermögensanlagen eignen sich daher nicht für jeden Anleger. Sie sollten daher alle in Betracht kommenden Risiken bei Ihrer Anlageentscheidung sorgfältig berücksichtigen. Eine abschließende und vollständige Darstellung aller Risiken ist hier nicht möglich. Ebenso wenig ist die Erläuterung der nachfolgend genannten Risiken als abschließend zu verstehen. Weitere Informationen enthalten das jeweilige Angebot bzw. Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) des Anbieters/Emittenten. Aussagen in diesen Angeboten zu einer vergangenen Wertentwicklung und Rendite erlauben keine Rückschlüsse auf die Zukunft.

3.1.1 Maximalrisiko

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum voll-ständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Die vermittelten Vermögensanlagen bergen das Risiko des vollständigen Verlustes (Totalverlust) des von Ihnen eingesetzten Kapitals und der Zinsansprüche. Die Vermögensanlagen sind daher nicht zur Altersvorsorge geeignet. Bedient Sie sich zur Anschaffung der jeweiligen Vermögensanlagen einer Fremdfinan-zierung (z.B. durch Aufnahme eines Kredites bei einer Bank), sind zusätzliche individuelle Vermögensnachteile für Sie bis hin zur Privatinsolvenz denkbar. So ist z.B. denkbar, dass Sie Ihren mit dem Fremdkapitalgeber vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenn die Rückflüsse aus der Vermögensanlage zu geringe sind oder gänzlich ausfallen.

3.1.2 Geschäftsrisiko

Die vermittelten Vermögensanlagen sind unternehmerische Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung des Emittenten und deren Erfolg lässt sich im Voraus nicht sicher beurteilen. Den auf Geldwerk1 bereitgestellten Informationen zum Emittenten, wie z.B. dessen Finanzplanung, kommt lediglich Prognosecharakter zu. Eine Garantie für die Erzielung bestimmter Erträge oder Renditen existiert nicht. In der Vergangenheit erwirtschafte Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Soweit in einem Angebot oder diesbezüglicher Werbung eine Angabe zu einer Rendite der Vermögensanlage enthalten ist, die nicht lediglich eine vertragliche feste Verzinsung der Vermögensanlage wiedergibt, erteilen wir ausdrücklich folgenden Hinweis:

Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Bei einer negativen (Umsätze und Jahresergebnis verschlechtern sich) oder neutralen (Umsätze und Jahresergebnis stagnieren) Entwicklung des Emittenten muss damit gerechnet werden, dass eine Kapitalrückzahlung oder die Auszahlung von Zinsen nicht erfolgen kann. Hiervon kann nur für den Fall einer positiven Geschäftsentwicklung (Umsätze und Jahresergebnis verbessern sich) ausgegangen werden. Die Geschäftsentwicklung des Emittenten ist von diversen Faktoren abhängig. Der Emittent hat und wird seine Geschäftstätigkeit zum Teil über Fremdkapital, z.B. Darlehen, finanzieren. Dieses ist unabhängig von der Einnahme-situation des Emittenten zu bedienen. Zukünftig könnte der Emittent weitere Finanzmittel in Form einer Anschlussfinanzierung benötigen. Jedoch sind solche Anschlussfinanzierungen in keiner Weise gesichert. Darüber hinaus ist eine Veränderung von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen denkbar, welche sich auf den Emittenten auswirken könnten. Im Extremfall können derartige Entwicklungen dazu führen, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital sowie etwaige Zinsansprüche vollständig verliert.

3.1.3 Ausfallrisiko

Beim Emittent kann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten, z.B., wenn seine Einnahmen geringer und/oder die Ausgaben höher als erwartet ausfallen. Wegen der hieraus resultierenden Insolvenz des Emittenten kann der Anleger sein eingesetztes Kapital und die ihm zustehenden Zinszahlungen verlieren. Einem Einlagensicherungssystem gehört der Emittent nicht an.

Da es sich bei den von Geldwerk1 vermittelten Vermögensanlagen entweder um unbesicherte und mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattete partiarische Nachrangdarlehen oder entsprechende Genussrechte handelt, weisen wir darauf hin, dass die Zahlung der Zinsen, der Erfolgsbeteiligung und die Tilgung des Darlehens insofern und insoweit ausgeschlossen ist, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Emittenten/Anbieters die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermögen des Emittenten/Anbieters noch nicht vollständig erfüllt sind oder die Erfüllung der Ansprüche des Anlegers aus dem von ihm gewährten Nachrangdarlehen zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung des Emittenten/ Anbieters führen würde. Auch kann es aufgrund einer Überschuldung oder Insolvenz des Emittenten/Anbieters zu einem Verlust des Genussrechtsbetrages sowie der Zinszahlungen und der Erfolgsbeteiligungen für den Anleger kommen.

3.2 Hebelwirkungen und Preisschwankungen

Aufgrund der mit den Vermögensanlagen verbundenen Risiken sollte der Anleger die Vermögensanlagen ausschließlich mit Eigenkapital finanzieren und keine Fremdfinanzierung zur Erzielung einer Hebelwirkung nutzen.

Die vom Anleger erworbenen Genussrechte oder partiarische Nachrangdarlehen stellen Finanzierungsformen dar, mit denen Emittenten/Anbieter eine Hebelwirkung erzielen können. Hieraus ergibt sich das Risiko einer Überschuldung des Emittenten/Anbieters, insbesondere bei schlechter wirtschaftlicher Ent-wicklung des Geschäfts des Emittenten/Anbieters.

Aussagen zu Preisschwankungen (Volatilität) lassen sich nicht treffen, da die von uns vermittelten Ver-mögensanlagen nicht an einem öffentlichen Marktplatz gehandelt werden und daher keine Preise bekannt sind.

3.3 Risiken hinsichtlich Laufzeit, Liquidität und eingeschränkter Handelbarkeit

Die vermittelten Vermögensanlagen verfügen entweder über eine festgelegte Laufzeit oder eine Mindestlaufzeit. Die Vermögensanlagen können vor Ablauf der festgelegten Laufzeit bzw. der jeweils vorgesehenen Mindestlaufzeit nicht ordentlich gekündigt oder in sonstiger Weise an den Emittenten zurückgegeben werden, weshalb das eingesetzte Kapital für Sie während dieser Dauer nicht zur Verfügung steht. Sie können die Vermögensanlage zwar an Dritte veräußern, allerdings gibt es hierfür keinen geregelten Zweitmarkt. Somit ist die Handelbarkeit der Vermögensanlage eingeschränkt.

3.4 Kosten und Nebenkosten

Der Gesamtpreis, den der Anleger im Zusammenhang mit der Vermögensanlage und den Vermittlungsdienstleistungen Geldwerk1 zu zahlen hat, einschließ-lich aller damit verbundenen Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Emittenten/Anbieters bzw. wird dem Anleger im Rahmen des Vermittlungsprozesses mitgeteilt.

Weitere Entgelte bzw. Auslagen, insbesondere für den eingesetzten Zahlungsdienstleister, trägt der Emittent/Anbieter.

Es besteht die Möglichkeit, dass dem Anleger aus Geschäften im Zusammenhang mit der Vermögensanlage weitere Kosten, z.B. im Falle einer Fremdfinanzie-rung, und Steuern entstehen können.

3.5 Zahlungen und Gegenleistung

Die Bestimmungen hinsichtlich der Zahlung des Investitionsbetrages durch den Anleger an den Emitten-ten/Anbieter sowie zu dessen Rückzahlung sowie zur Zahlung von Zinsen und Erfolgsbeteiligungen sind in den jeweiligen Verträgen über die Vermögensanlagen enthalten und werden in den Angebotsunterlagen näher erläutert.

3.6 Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können entstehen zwischen Geldwerk1, Mutter- und Schwesterunternehmen, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, externen Unter-nehmen und Personen, die mit Geldwerk1 vertraglich verbunden sind, sowie sonstigen Dritten.

Verursacht werden können Interessenkonflikte aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse beim Absatz von Vermögensanlagen, beim Erhalt oder der Gewäh-rung von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen für den Anleger bzw. Emittenten/Anbieter, bei einer erfolgs-bezogenen Vergütung von Mitarbeitern, bei der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind.